Erstellung eines Gutachtens zur Marktwertermittlung im Sinne von §194 BauGb für bebaute und unbebaute Immobilien (Beispiele)- örtliche Besichtigung des Bewertungsobjektes- äußere Besichtigung der baulichen Anlagen- innere Besichtung (soweit Zugang möglich)- zerstörungsfreie Feststellung des Bauzustandes auf Bauschäden, Baumängel und Instandhaltungsrückstau- qualitative Bewertung durchgeführter Modernisierungen - Erstellung einer Fotodokumentation- Ermittlung von Rechten und Lasten, die im Grundbuch Abt. II bzw. vertraglich vereinbart sind- Ermittlung der zur Berechnung erforderlichen Daten der baulichen Anlagen, wie z.B. Grundriss, Bruttogrundfläche, Wohnfläche und Stellfläche- Ermittlung wertrelevanter Außenanlagen- Einholung von Angaben zur Bewertung des Grundstückes hinsichtlich seiner Lage